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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ENERelektronik-GmbH |
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Die nachfolgenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil. Sie haben Vorrang vor abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ähnlichen Bedingungen des Auftraggebers. |
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Die ENERelektronik-GmbH wird nachfolgend als Auftragnehmer (AN) und der Vertragspartner als Auftraggeber (AG) bezeichnet.
1. Vertragsgrundlagen
gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich der AN Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis des AN Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Auf- forderung unverzüglich zurückzusenden.
Montageleistungen im Angebot beziehen sich jeweils ausschließlich auf die Anlagen selbst. Zuführende Leitungen und Medien sind bauseits zu realisieren bzw. gesondert zu vereinbaren. Beglaubigungsgebühren für Mess- und Zähleinrichtungen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zusätzlich
verzeichnis/Leistungsbeschreibung entsprechend den tatsächlich ausgeführten Leistungen zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wird aus einem Grund gekündigt, den der AG zu vertreten hat, erhält der AN für die übertragenen Leistungen die
Kommt es trotz schriftlicher Aufforderung zu einer Weigerung, ein gemeinsames Aufmaß zu erstellen, gilt nach
Wir behalten uns vor, Abschlagsrechnungen wie folgt zu legen: Zahlungen sind ab einer Auftragssumme von 5.000,00 € (brutto) wie folgt zu leisten: 1. Vertragsabschluss 20 %
Der AG hat alternativ die Möglichkeit eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Der AG hat bei Wahl dieser Möglichkeit
Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse in Höhe von 20 % des vereinbarten Einheitspreises, brutto beim AN zu hinterlegen. Die Bürgschaft dient der Sicherung aller Forderungen des AN im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben, insbesondere Vergütungs-, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche sowie Zuschuss- ansprüche einschließlich Zinsen u. a. Die Bürgschaft muss außerdem den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) und den Verzicht auf Die Bürgschaft muss unbefristet sein und die Verpflichtung des Bürgen enthalten, unverzüglich auf erste schriftliche Der AG ist verpflichtet, die Bürgschaft unverzüglich nach Inanspruchnahme wieder aufzufüllen.
der Geschäftsverbindung mit dem AG vor. Der Eigentumsvorbehalt wird als erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart.
Vertrag sowie aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verwender als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
schließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des AN - Leipzig. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertrags- abschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine gesonderte Vereinbarung verzichtet werden, die ihrerseits der Schriftform bedarf. |
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